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Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuch für eine sichergestellte Pflege

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegequalität sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Wie führt famica die Beratunseinsätze durch?

Persönlich & Digital

famica bietet Beratungsbesuche / Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI flexibel als Hausbesuch (Kreis Lippe) oder als Videoberatung an. Unsere Pflegefachkräfte prüfen die Pflegequalität, geben individuelle Empfehlungen und unterstützen pflegende Angehörige mit wertvollen Tipps. Dabei wird die aktuelle Pflegesituation analysiert, der Zustand der pflegebedürftigen Person beurteilt und auf Wunsch eine Beratung zu Hilfsmitteln oder Entlastungsangeboten gegeben. Zudem stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfüllt sind. Alternativ können Sie die Videoberatung nutzen – eine bequeme und zeitsparende Lösung ohne Anfahrtswege, ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder engem Zeitplan. 

Ablauf der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

1. Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung: Wählen Sie zwischen Hausbesuch oder Videoberatung.
2. Analyse der aktuellen Pflegesituation: Professionelle Einschätzung durch unsere Fachkräfte.
3. Beratung & Unterstützung: Praktische Tipps für pflegende Angehörige & individuelle Empfehlungen.
4. Dokumentation & Nachweis: Sie erhalten eine Bescheinigung, die bei der Pflegekasse vorgelegt wird.
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der ambulanten Pflege und einer Spezialisierung auf Palliativpflege liegt es mir besonders am Herzen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Ich führe persönlich die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch und stelle die entsprechenden Bescheinigungen aus. Dabei ist mir eine herzliche und individuelle Beratung wichtig – auf Augenhöhe, mit Respekt und stets mit dem Ziel, eine bestmögliche Pflegesituation zu schaffen.

Persönlicher Hausbesuch

Unsere Pflegefachkräfte besuchen Sie zu Hause, um die Pflegequalität sicherzustellen und Angehörige zu unterstützen. Wir prüfen, ob die Pflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und geben praktische Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, die Versorgung zu optimieren und pflegende Angehörige zu entlasten.

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
Prüfung der Qualität der häuslichen Pflege & individuelle Empfehlungen.
Fachliche Unterstützung für pflegende Angehörige.

Digitale Videoberatung

Mit unserer Videoberatung erhalten Sie die gleiche fachkundige Pflegeberatung – bequem von zu Hause aus. Diese flexible Lösung eignet sich besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder wenig Zeit. Die Terminvereinbarung erfolgt einfach online, ohne Anfahrtswege oder Wartezeiten. 

Sie erhalten die gleiche kompetente Pflegeberatung per Videoanruf.
Keine Anfahrtswege – ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Einfache Online-Terminvereinbarung für maximale Flexibilität.

Direkter Kontakt:

famica

by FamilyCare GmbH

Oerlinghauser Str. 111-113
32758 Detmold

Bürozeiten:

Mo-Fr:

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Vereinbaren Sie einen persönlichen oder digitalen Beratungseinsatz

Haben Sie Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Unser Team berät Sie gerne persönlich und unverbindlich. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Pflegesituation und unterstützen Sie dabei, die Pflegequalität sicherzustellen und das Pflegegeld weiterhin zu erhalten.

Persönliche Angaben:
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FAQ - häufig gestellte Fragen zum Qualitätsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Was ist ein Qualitätsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Ein Qualitätsbesuch ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Er dient der Sicherstellung der Pflegequalität und unterstützt pflegende Angehörige mit fachlicher Beratung und praktischen Tipps.

Wie oft muss die Pflegeberatung erfolgen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 müssen die Beratung alle sechs Monate in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie alle drei Monate erforderlich. Für Pflegegrad 1 ist der Qualitätsbesuch freiwillig, wird aber empfohlen.

Was passiert, wenn der Qualitätsbesuch nicht durchgeführt wird?

Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht rechtzeitig erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Durch regelmäßige Qualitätsbesuche bleibt die finanzielle Unterstützung gesichert.

Kann die Pflegeberatung auch online erfolgen?

Ja, famica bietet neben Hausbesuchen auch eine Videoberatung an. Diese ermöglicht eine flexible Beratung ohne Anfahrtswege, ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder engem Zeitplan.

Welche Kosten entstehen für den Qualitätsbesuch?

Die Kosten für die Beratung werden von der Pflegekasse übernommen, sodass für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.